Energieaudit für Unternehmen: Was man wissen muss

Klartext voraus: Große Unternehmen sind zum Energieaudit verpflichtet. Das verlangt das Energieeffizienzgesetz. Aber gilt das auch für Ihren Betrieb? Überschreiten Ihre Bilanz und Ihr Umsatz die Grenzwerte? Und was kostet ein Audit? Hier finden Sie Antworten auf die drängendsten Fragen: kompakt, verständlich erklärt und angereichert mit Experten-Wissen aus über 40 Auditprojekten in unterschiedlichen Branchen.

Klartext voraus: Große Unternehmen sind zum Energieaudit verpflichtet. Das verlangt das Energieeffizienzgesetz. Aber gilt das auch für Ihren Betrieb? Überschreiten Ihre Bilanz und Ihr Umsatz die Grenzwerte? Und was kostet ein Audit? Hier finden Sie Antworten auf die drängendsten Fragen: kompakt, verständlich erklärt und angereichert mit Experten-Wissen aus über 40 Auditprojekten in unterschiedlichen Branchen.

Was ist ein Energieaudit eigentlich?

Bei einem Energieaudit wird systematisch analysiert, wie viel Energie ein Unternehmen verbraucht und wie effizient es diese einsetzt. Ziel ist es, zu hohen Energieverbrauch aufzudecken und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Das spart auf lange Sicht Energiekosten und senkt den CO2-Ausstoß, der die Umwelt belastet.

Wann ist ein Energieaudit Pflicht?

In Österreich regelt das Energieeffizienzgesetz (EEffG 2023), nach welchen gesetzlichen Vorgaben man Energieaudits durchführt. Ob eine Auditpflicht besteht, bestimmen zwei Umstände. Variante 1: Sie beschäftigen mehr als 249 Mitarbeitende. Oder Variante 2: Ihr Umsatz liegt über 50 Mio. Euro UND die Bilanzsumme über 43 Mio.

Wie oft ist ein Energieaudit notwendig?

Das Energieaudit muss alle vier Jahre wiederholt werden. Warum? Es wird überprüft, ob die im Auditbericht angeführten Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs umgesetzt wurden. Falls nicht, ist eine schriftliche Stellungnahme erforderlich. Aber der unliebsame Aufwand hat einen konkreten Nutzen: Sie sparen Energiekosten.

Was kostet ein Energieaudit?

Die Kosten für das Energieaudit richten sich nach der Betriebsgröße und den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. Drei Unternehmensbereiche werden im Audit untersucht: Gebäude, Prozesse und Transport. Da jeder Betrieb andere Schwerpunkte im Energieverbrauch hat, ist ein individuelles Angebot fair und angemessen.

Wer darf ein Energieaudit durchführen?

Das Audit muss gesetzliche Anforderungen erfüllen. Es darf nur von einem bei der Monitoring-Stelle gelisteten Energieauditor durchgeführt werden. Bevorzugen Sie Auditoren aus einem Ingenieurbüro. Denn sie haben eine Fachprüfung bei der Wirtschaftskammer abgelegt. Auch mehrjährige Beratungspraxis punktet.

Wer erhält den Auditbericht?

Im Auditprozess wird ein Lang- und ein Kurzbericht erarbeitet. Der Kurzbericht muss bis zu einem festgesetzten Stichtag bei der Monitoring-Stelle (e-Control) eingereicht werden. Der Langbericht verbleibt im Unternehmen. Sollte die e-Control eine Inspektion im Betrieb durchführen, dient der Langbericht als Datengrundlage.

Was macht Ihr Auditbericht? Der letzte Tag der Einreichung endet in:

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Verlieren Sie keine Zeit! Die Frist für die Einmeldung des Auditberichts bei der Monitoringstelle endet am 30.11.2024. Sie denken, das wird knapp? Kontaktieren Sie uns, wir finden eine Lösung. Praxiserprobt und gut aufgewärmt, geht es dann gemeinsam Richtung Zielgerade.

Pflicht im neuen Licht – ein Energieaudit hat auch Vorteile

Stefan Dirnberger, Experte für Energieaudit und Nachhaltigkeitsbericht

DI Stefan Dirnberger, Geschäftsführer der RUG und zertifizierter Energieauditor mit 14 Jahren Beratungspraxis.

Energieauditor Stefan Dirnberger hat mehr als 40 Betriebe betreut. Er hebt 3 Vorteile hervor:

  • Vorteil 1: Nachhaltige Kosteneinsparung
    Der Energieverbrauch ist für jedes Unternehmen ein schwerwiegender Kostenfaktor. Das Energieaudit deckt ungenutzte Einsparpotenziale im Betrieb auf, die sich nach gezielten Maßnahmen sofort rechnen.
  • Vorteil 2: Staatliche Förderungen
    Es gibt Förderungen für Unternehmen, die in Maßnahmen für mehr Energieeffizienz investieren. Ein Energieaudit klärt, welche Methoden für Ihren Betrieb infrage kommen und ermöglicht so zielgerichtete Förderanträge.
  • Vorteil 3: Datenquelle für den Nachhaltigkeitsbericht
    Ein fundierter Energieaudit-Bericht liefert Daten, die auch im Nachhaltigkeitsbericht verlangt werden. Mehr als 30% der Daten fließen in beide Berichte ein. Die Datenübernahme spart Zeit und Personal bei zukünftigen Projekten.

Sie haben Ihre Zahlen zu Umsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl vor sich liegen und sind trotzdem verwirrt? Die Angaben zur Auditpflicht, verfasst in ungewohntem Behördendeutsch, haben Erklärungsbedarf – so geht es vielen. Genau dafür bietet die RUG einen unverbindlichen Gratis-Check an. Nach einem 15-minütigen Beratungsgespräch wissen Sie mit Sicherheit, ob ein Energieaudit sein muss.

Zeit und Nerven schonen – das Energieaudit mit der RUG

Für das Energieaudit sollten Sie eine Projektdauer von 2 bis 3 Monaten einplanen. Damit Sie in dieser Zeit Ihre Ressourcen schlau einsetzen, haben wir ein effizientes Projektmanagement entwickelt. Von der Datenerhebung bis zum Abschlussgespräch, wir begleiten Sie professionell durch jede Phase des Energieaudits.

Für das Energieaudit sollten Sie eine Projektdauer von 2 bis 3 Monaten einplanen. Damit Sie in dieser Zeit Ihre Ressourcen schlau einsetzen, haben wir ein effizientes Projektmanagement entwickelt. Von der Datenerhebung bis zum Abschlussgespräch, wir begleiten Sie professionell durch jede Phase des Energieaudits.

  • Vorbereitungsphase

     

    ● Erhebung des Verbrauchs aller Energieträger
    ● Passgenaues Angebot für die Unternehmensbereiche: Gebäude, Prozesse und Transport

  • Durchführungsphase

     

    ● Auftaktgespräch und Klärung der Auditziele
    ● Vor-Ort-Begehung
    ● Ermittlung der Einsparpotenziale im Unternehmen
    ● Erarbeitung zielgerichteter Maßnahmen
    ● Erhebung der umgesetzten Maßnahmen der letzten 4 Jahre

  • Berichterstellung

     

    ● Kurzbericht für die Monitoringstelle (e-Control)
    ● Detaillierter Langbericht für Ihr Unternehmen

  • Abschlussgespräch

     

    ● Maßnahmenplan für die nächsten 4 Jahre
    ● Übermittlung des Kurzberichtes an die e-Control
    ● Zuverlässige Abwicklung der Behördenkontakte

  • Nachbetreuung (optional)

     

    ● Energieberatung und Unterstützung bei der Umsetzung der im Audit festgelegten Maßnahmen
    ● Jährliche Erhebung der Energiedaten und Aufbereitung für den Nachhaltigkeitsbericht

Machen Sie sich schon heute mit den Anforderungen des Energieaudits vertraut und nehmen Sie bei Unsicherheiten bitte professionelle Beratung in Anspruch. Denn verpasste Fristen oder mangelhafte Audits können mit hohen Zahlungen bestraft werden.