RUG RAIFFEISEN
UMWELTGESELLSCHAFT M.B.H.
Raiffeisenstraße 1
A-2100 Korneuburg
Tel.: +43 2262 / 755 50 – 2700
Fax: +43 2262 / 755 50 – 78 2700
E-Mail: rug@rwa.at
Sie suchen nach Informationen zum Thema Nachhaltigkeitsbericht und fragen sich, ob Ihr Unternehmen überhaupt unter die Berichtspflicht fällt? Dann sind Sie auf dieser Website richtig. Hier finden Sie Antworten auf die drängendsten Fragen zur Berichtserstellung, ein ausführliches Experten-Video mit Umsetzungstipps und ein Glossar der unvermeidlichsten Fachbegriffe.
Als österreichisches Unternehmen sind Sie verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, wenn zwei der drei folgenden Kriterien zutreffen: Sie beschäftigen mehr als 250 Mitarbeitende, die Bilanzsumme übersteigt 25 Mio. € oder der Nettoumsatz liegt bei min. 50 Mio. €. Außerdem müssen alle börsennotierten Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erarbeiten.
Der Nachhaltigkeitsbericht enthält wichtige Informationen über Ihr Unternehmen wie Standorte, Mitarbeitende, Geschäftsfelder, Produkte und Kunden. Er zeigt die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr und welche Strategien und Maßnahmen tatsächlich wirken. Der Bericht stellt dar, wie sich Ihr Unternehmen ökonomisch, ökologisch und sozial auf sein Umfeld auswirkt.
Die Vielfalt der Daten ist eine Herausforderung für sich. Für den Nachhaltigkeitsbericht benötigen Sie im Wesentlichen folgende Daten: allgemeine Unternehmensdaten, Wesentlichkeitsanalyse, Umweltinformationen (CO2-Emissionen, Energieverbrauch, Abfallmengen), soziale Aspekte (Arbeitsbedingungen, Gesundheit), Daten zur Unternehmensführung, finanzielle Kennzahlen, Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen.
Die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung schreibt für Berichte ab dem Geschäftsjahr 2023 eine externe Prüfung vor. Dabei erfolgt die Prüfung meist mit begrenzter Sicherheit (limited assurance), das heißt, der Prüfer kontrolliert die bereitgestellten Informationen, um festzustellen, ob sie glaubwürdig und plausibel sind. Künftig sollen Nachhaltigkeitsberichte noch detaillierter und umfassender geprüft werden.
Ein externer Berater bringt sein Fachwissen und Erfahrung mit ein, um den Nachhaltigkeitsbericht in erprobten Workflows mitzugestalten. Das erhöht die Qualität und Glaubwürdigkeit des Berichts, stärkt Ihr Unternehmensimage und zieht Investoren an. Ein Berater behält auch alle gesetzlichen Anforderungen im Blick, spart für Sie Ressourcen und Zeit und eröffnet eine objektive Sichtweise, um Verbesserungspotenziale im Unternehmen zu erkennen und umzusetzen.
Wir unterstützen Sie bei der Wesentlichkeitsanalyse und untersuchen alle relevanten Daten Ihres Unternehmens zur Bewertung der Nachhaltigkeit. Dazu gehören die Berechnung des CO2-Fußabdrucks und ein Maßnahmenplan zur Reduktion. Wir verbessern die Energieeffizienz und sorgen dafür, dass Sie nachhaltig Energiekosten einsparen. Alle Verbesserungen werden genau dokumentiert und scheinen als konkrete Kennzahlen in Ihrem Nachhaltigkeitsbericht auf.
Womit beginnen? Ein erster Schritt kann ein Beratungsgespräch sein, um das Vorhaben Nachhaltigkeitsbericht in die richtige Richtung zu denken.
DI Stefan Dirnberger, Geschäftsführer der RUG und Weggefährte beim Großprojekt Nachhaltigkeitsbericht
Einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, ist ein Mammutprojekt, das personelle Ressourcen bindet und viel Zeit beansprucht. Zeit, die im Tagesgeschäft ohnehin knapp ist. Was jetzt zählt, ist eine gute Planung und ein reibungsloser Ablauf ohne unnötige Umwege. Wollen wir das Projekt in Angriff nehmen?
Der erste Nachhaltigkeitsbericht steht an. Die Informationen, die man online findet, sind mehr Flut als gut. Massenhaft Fachbegriffe, die das Verstehen verzögern, weil man ständig nachschlagen muss. Darum haben wir die häufigsten Begriffe für Sie in einem Glossar gesammelt. Eine kleine Stütze, falls Sie das nächste Mal über einen Begriff stolpern – was Sie nun nicht mehr werden.
Biodiversitätsbewertung
Die Biodiversitätsbewertung analysiert die Auswirkungen eines Unternehmens auf die biologische Vielfalt. Umgekehrt macht sie aber auch die Abhängigkeit vom Ökosystem sichtbar. Das ist wichtig, denn Biodiversität ist die Grundlage für ein stabiles Ökosystem und letztlich auch für wirtschaftliches Handeln. Die Biodiversitätsbewertung ist Teil des Nachhaltigkeitsberichts. Sie soll das Bewusstsein für Biodiversität im Unternehmen fördern und Nachhaltigkeitsstrategien anstoßen.
Carbon Disclosure Project
Das Carbon Disclosure Project (CDP) ist eine Non-Profit-Organisation, die Umweltdaten von Unternehmen erfasst. Insbesondere zu Treibhausgasemissionen, um diese Daten Stakeholdern, Investoren und Regierungen zur Verfügung zu stellen. Die Datenherausgabe basiert auf Freiwilligkeit.
CO2-Äquivalent
Das CO2-Äquivalent (CO2e) ist eine Einheit, die das Treibhauspotenzial verschiedener Gase im Vergleich zu CO2 angibt, um deren Klimawirkung einheitlich zu beschreiben. Ein Beispiel: Methan (CH4) hat ein 28-mal höheres Treibhauspotenzial als CO2. Eine Tonne Methan entspricht also 28 Tonnen CO2e.
CO2-Fußabdruck
Der CO2-Fußabdruck (Carbon Footprint) berechnet die Gesamtmenge der CO2-Emissionen, die von Unternehmen, der Industrie oder Einzelpersonen verursacht werden. Es gibt Richtlinien für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts, die eine Angabe der CO2-Emissionen verlangen.
CO2-Handel
Beim CO2-Handel (Emissionsrechtehandel) verkauft oder verteilt eine zentrale Behörde eine begrenzte Anzahl von Zertifikaten, die es Unternehmen erlauben, eine bestimmte Menge Schadstoffe in einem festgelegten Zeitraum auszustoßen.
Corporate Carbon Footprint
Der Corporate Carbon Footprint (CCF) ist die Gesamtsumme aller Treibhausgasemissionen, die ein Unternehmen entlang seiner gesamten Wertschöpfungskette verursacht. Dabei wird nicht nur der Ausstoß von CO2 erfasst, sondern auch andere Treibhausgase wie Methan oder Stickoxide.
CSRD
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten. Die CSRD verlangt detaillierte Angaben in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Governance). Der Nachhaltigkeitsbericht muss dabei festgelegten Standards entsprechen.
Dekarbonisierung
Die Dekarbonisierung bezeichnet den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft, mit dem Ziel, langfristig weniger Treibhausgas-Emissionen durch wirtschaftliche Aktivitäten freizusetzen. Das soll vor allem durch den Einsatz von kohlenstoffarmen Energiequellen erreicht werden, wie: Solarenergie, Erdwärme und Biomasse.
Doppelte Wesentlichkeit
Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit wurde im Rahmen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt und verpflichtet Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven zu bewerten:
1. Inside-out-Perspektive: Ermittlung der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsthemen.
2. Outside-in-Perspektive: Bewertung der Chancen und Risiken von Nachhaltigkeitsthemen für die finanzielle Lage und Zukunft des Unternehmens selbst.
Unternehmen müssen sowohl über die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäft berichten, wodurch der Nachhaltigkeitsbericht umfassender und aussagekräftiger wird.
EFRAG
Die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) ist eine private, gemeinnützige Organisation im Bereich der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Europäische Kommission hat die EFRAG beauftragt, die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) zu entwickeln. Diese Standards legen fest, welche Informationen ein Unternehmen im Nachhaltigkeitsbericht offenlegen muss. Außerdem fördert die EFRAG einen einheitlichen Rahmen für die europaweite Rechnungslegung.
Emission Trading Scheme
Das Emission Trading Scheme (ETS) ist ein System, das die Gesamtmenge an Treibhausgasen begrenzt, die emittiert werden dürfen und Zertifikate verteilt oder versteigert. Unternehmen müssen für jede Tonne CO2, die sie ausstoßen, ein Zertifikat vorweisen. Nicht benötigte Zertifikate können gehandelt werden.
ESG
Environmental, Social, and Governance (ESG) umfasst Kriterien zur Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen, die für deren strategische Ausrichtung relevant sind. Unternehmen, die ESG-Praktiken umsetzen, verbessern Umweltmanagement, soziale Verantwortung und die Unternehmensführung (Governance). Das ermöglicht langfristig bessere Geschäftsergebnisse, Zugang zu Kapital und stärkt die Kundenbindung. ESG-Faktoren minimieren finanzielle Risiken und schaffen nachhaltige Investitionsmöglichkeiten, wobei alle Stakeholder berücksichtigt werden.
ESRS
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind Standards zur Harmonisierung und Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie helfen den Unternehmen die Aspekte: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Governance) systematisch zu erfassen und offenzulegen. Die ESRS wurden entwickelt, um den wachsenden Anforderungen von Investoren, Stakeholdern, Kunden und der Gesellschaft nach vergleichbaren Nachhaltigkeitsinformationen gerecht zu werden.
Europäische Nachhaltigkeitsstrategie
Die Europäische Nachhaltigkeitsstrategie (EU-SDS) wurde 2001 eingeführt, um die Lebensqualität heutiger und künftiger Generationen zu verbessern. Die Strategie integriert Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik und umfasst sieben zentrale Herausforderungen: Klimawandel, nachhaltiger Verkehr, nachhaltiger Konsum und Produktion, Erhaltung natürlicher Ressourcen, Gesundheit, globale Armut und nachhaltige Entwicklung sowie soziale Eingliederung. Die Umsetzung erfolgt durch nationale Strategien. Die Fortschritte werden regelmäßig überwacht.
Gap-Analyse
Die Gap-Analyse (Lückenanalyse) ist ein strategisches Planungs- und Kontrollinstrument aus der Betriebswirtschaft. Sie dient dazu, Abweichungen zwischen dem Ist-Zustand und dem angestrebten Soll-Zustand zu identifizieren. Ziel ist es, Leistungslücken in den verschiedenen Unternehmensbereichen aufzudecken. Das schafft die Grundlage für Optimierungsmaßnahmen.
IRO
Der Begriff IRO (Impacts, Risks, and Opportunities) meint ein Konzept, das Unternehmen dabei unterstützt, einen ganzheitlichen Ansatz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verfolgen. Das erfordert, dass Unternehmen nicht nur ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen offenlegen, sondern auch die damit verbundenen Risiken und Chancen berücksichtigen. Das IRO-Konzept ist Teil der doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
Klimarisikoanalyse
Die Klimarisikoanalyse ist Teil des Nachhaltigkeitsberichts gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie-Verordnung. Die Analyse dient dazu, physische Klimarisiken (extreme Wetterereignisse, Klimaveränderungen) an den Standorten des Unternehmens und entlang seiner Wertschöpfungskette zu ermitteln. Diese Bewertung hilft, die Verwundbarkeit gegenüber Klimarisiken zu verstehen und proaktiv Maßnahmen zur Minderung und Anpassung zu entwickeln.
Kreislaufwirtschaft
Die Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) ist ein regeneratives System, das den Ressourceneinsatz, die Abfallmenge und die Energieverschwendung minimiert. Das wird etwa durch langlebiges Design, Instandhaltung, Reparatur und Recycling erreicht. Im Gegensatz zur Linearwirtschaft, in der Ressourcen nach Gebrauch entsorgt werden, zielt die Kreislaufwirtschaft darauf ab, Materialien und Energie in geschlossenen Kreisläufen zu halten und so die Nachhaltigkeit zu fördern.
Kyoto-Protokoll
Das Kyoto-Protokoll ist ein internationales Abkommen, das 1997 beschlossen wurde und 2005 in Kraft trat. Es verpflichtet die Industrieländer, ihren Treibhausgas-Ausstoß zu reduzieren, um den Klimawandel zu bekämpfen. Das Protokoll wurde von 191 Staaten und der EU ratifiziert. Es legte erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Treibhausgas-Ausstoß fest.
Lieferkettenrichtlinie
Die Europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) verpflichtet Unternehmen mit mind. 1.000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Umsatz, Sorgfaltspflichten hinsichtlich Nachhaltigkeit und Menschenrechten in ihren Lieferketten zu erfüllen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Geschäftstätigkeit keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstöße verursacht. Die Richtlinie zielt darauf ab, Risikomanagement und Umweltauswirkungen besser in Unternehmensstrategien zu integrieren, Rechtsklarheit zu schaffen und die Rechenschaftspflicht zu erhöhen.
Nachhaltigkeitsbericht
Ein Nachhaltigkeitsbericht stellt die Aktivitäten und Leistungen eines Unternehmens in Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung dar und umfasst die Bereiche Ökonomie, Ökologie und Soziales. Der Nachhaltigkeitsbericht ist ein wichtiger Teil der Unternehmenskommunikation und des Nachhaltigkeitsmanagements. Unternehmen veröffentlichen ihn jährlich und nach vorgegebenen Standards. Der Bericht dient der Information der Stakeholder und unterstützt das Unternehmen dabei, nachhaltige Maßnahmen zu fördern und zu dokumentieren.
Scope 1
Der Begriff Scope 1 stammt aus dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol, einem weltweit anerkannten Standard zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen. Es betrifft die direkten Emissionen aus Quellen, die einem Unternehmen gehören oder von ihm kontrolliert werden, wie z.B. Erdgas, Heizöl, Hackschnitzel, Pellets oder Diesel.
Scope 2
Der Begriff Scope 2 stammt aus dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol, einem weltweit anerkannten Standard zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen. Es betrifft die indirekten Emissionen aus dem Verbrauch von eingekauftem Strom, Dampf, Wärme und Kälte, die außerhalb des Unternehmens erzeugt werden.
Scope 3
Der Begriff Scope 3 stammt aus dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol, einem weltweit anerkannten Standard zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen. Es betrifft alle anderen indirekten Emissionen, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette entstehen, wie z.B. durch die Herstellung und den Transport eingekaufter Güter, die Nutzung verkaufter Produkte, Geschäftsreisen und An- und Abfahrten der Mitarbeitenden.
Sustainable Development Goals
Die Sustainable Development Goals (SDGs) sind 17 Ziele der Vereinten Nationen, die am 1. Januar 2016 eingeführt wurden, um bis 2030 eine nachhaltige Entwicklung auf ökonomischer, sozialer und ökologischer Ebene zu fördern. Die Ziele gelten für alle Staaten und umfassen Bereiche wie Armutsbekämpfung, Bildung, Gesundheit, saubere Energie, Klimaschutz und nachhaltiges Wirtschaften.
Taxonomie
Die Taxonomie definiert klare Kriterien für nachhaltige Investitionen und soll Kapitalströme in umweltfreundliche Projekte lenken. Unternehmen müssen jährlich berichten, wie ihre Tätigkeiten den Umweltzielen wie Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft entsprechen. Das schafft Transparenz und soll Kapital in umweltfreundliche Projekte lenken, um nachhaltiges Wirtschaften zu fördern.
VSME
Der VSME-Standard (Voluntary ESRS for non-listed Small- and Medium-sized Enterprises) wurde für Unternehmen entwickelt, die freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen wollen. Also speziell für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der VSME-Standard bietet dafür eine vereinfachte und standardisierte Methode zur Berichterstellung. Damit soll die Dokumentation von Zielen und Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit erleichtert werden.
Der VSME besteht aus drei Modulen:
Die Module können je nach Bedarf kombiniert werden, um die individuellen Anforderungen eines Unternehmens zu berücksichtigen. Der VSME-Standard wurde im Jänner 2024 von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) veröffentlicht.
Zugegeben, der erste Nachhaltigkeitsbericht ist eine echte Herausforderung. Die Datenflut, die es zu analysieren gilt, das Projekt-Team, das sich erst einspielen muss, und der gesetzliche Rahmen, der alles dirigiert. Aber: Es lohnt sich, denn der Nachhaltigkeitsbericht von heute ist das Fundament für den Nachhaltigkeitsbericht im nächsten Jahr. Sind Sie bereit, den Grundstein zu legen?