ABFALLWIRTSCHAFT
Das Thema Abfallwirtschaft wirft viele Fragen auf – die RUG gibt Ihnen die richtigen Antworten, erstellt für Sie das Abfallwirtschaftskonzept und übernimmt die Verantwortung des Abfallbeauftragten.
Bei Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern ist ein Abfallwirtschaftskonzept Voraussetzung für die Erteilung der Betriebsgenehmigung.
Wir von der RUG haben großes Know-how, wie die entsprechenden Strukturen aufzubauen sind und welche Entsorgungsunternehmen für Sie infrage kommen. Wir prüfen Ihre individuelle Abfall-Situation vor Ort und erstellen ein umfassendes Konzept, das auch mögliches Gefahrgut berücksichtigt und optional eine genaue Kostendarstellung ermöglicht.
Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern müssen einen eigenen Abfallbeauftragten benennen.
Wir von der RUG übernehmen diese Aufgabe gerne. Wir kontrollieren jährlich die Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzepts, organisieren und überwachen die ordnungsgerechte Entsorgung, geben Handlungshinweise. Wir reagieren rasch auf Gesetzesänderungen, die etwa Gefahrgut neu definieren, und suchen ständig nach kostengünstigeren Lösungen für Ihren Betrieb.
Auch in der Abfallwirtschaft tauchen in der Praxis immer wieder komplizierte Fragen auf. Zum Beispiel: Wie ist ein bestimmter Stoff einzuordnen? Wo muss ich ihn entsorgen? Wer darf ihn abholen?
Wir von der RUG beraten Sie gerne und immer auf dem letzten rechtlichen Stand. Damit ersparen Sie sich Fehler und mögliche Bußgelder.
„Wenn es um Abfall geht, finden wir für jedes Problem die richtige Lösung.“
DI Stefan Dirnberger