GEFAHRGUTTRANSPORT
Der Gefahrguttransport ist streng reguliert – die RUG bringt Ihre Mitarbeiter auf den aktuellsten Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen und erledigt für Sie die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten.
Wer mit Gefahrgut hantiert – ob als Verpacker, Belader, Befüller, Beförderer oder Entlader –, braucht einen eigenen Gefahrgutbeauftragten.
Wir von der RUG entlasten Sie von dieser Aufgabe. Wir führen regelmäßige Kontrollen durch; verfassen den vorgeschriebenen Jahresbericht; reagieren auf Gesetzesänderungen; erstellen Checklisten und helfen bei der Anpassung der Gefahrgut-Datenbank; schulen Ihre Mitarbeiter; unterstützen Sie bei Unfällen vor Ort.
Das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR = Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) ist für Ihre Mitarbeiter von großer Bedeutung.
Wir von der RUG führen bei Bedarf die entsprechenden Unterweisungen durch – aktuell, kompetent, verlässlich.
Wer Treibstoff transportiert, sieht sich von Seiten der Öl-Konzerne immer öfter mit dem HSSE-Standard konfrontiert (Health/Safety/Security/Environment = Gesundheit/Arbeitsschutz/Sicherheit/Umwelt).
Wir von der RUG unterstützen Sie als Sicherheitsbeauftragter bei der Umsetzung dieses Standards. Wir beraten Sie in allen Sicherheitsfragen und erstellen etwa Notfallpläne, sollte es zu einer Vermischung von Treibstoffen oder einer Überfüllung kommen.
„Beim Gefahrguttransport können schon kleine Fehler teuer werden.
Mit der richtigen Beratung ersparen Sie sich empfindliche Strafen.“
DI (FH) Dieter Schnabl