GEFAHRGUT

Für Gefahrguttransporte stellen wir unsere fachliche Expertise als Berater oder als externer Gefahrgutbeauftragter für die Verkehrsträger Straße (ADR) und Schiene (RID) zur Verfügung.

Unser Portfolio umfasst Beratungen und Unterstützungen für alle am Gefahrguttransport beteiligten Personen und Unternehmen.

Kundenspezifische Lösungen inklusive Audits vor Ort und didaktisch aufbereitete Schulungs- und Unterweisungsmethoden unterstützen Sie dabei.

Welche Herausforderungen sich Ihnen in diesen Belangen auch immer stellen, vertrauen auch Sie auf unser Know-how und kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch.

Gefahrgutlenker Erstkurs

Egal ob Sie einen Basiskurs, einen Aufbaukurs Klasse 1, einen Aufbaukurs Klasse 7, einen Aufbaukurs Tank oder einen Komplettkurs absolvieren wollen, wir bieten, gemeinsam mit unserem Partner, Tages-, Abend- und Wochenendkurse an.

Gefahrgutlenker Auffrischung

Für die Verlängerung Ihrer Lenkerberechtigung für den Transport gefährlicher Güter (ADR-Schein) bieten wir, gemeinsam mit unserem Partner, maßgeschneiderte Tages-, Abend- und Wochenendkurse an. Verlängerungen können bereits im letzten Jahr der Gültigkeit absolviert werden.

Gefahrgutunterweisung gemäß 1.3 ADR/RID/ADN

Die Unterweisung findet gem. 1.3 ADR/RID/ADN statt und richtet sich an alle am Gefahrguttransport beteiligten Personen.

Wir bieten sowohl Präsenz- als auch Onlineunterweisungen abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse an.

Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten (ADR/RID/ADN)

Wir bieten, gemeinsam mit unserem Partner, Erst- und Fortbildungsschulungen für Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater) für ADR (Straße), RID (Schiene) und ADN (Binnenwasserstraßen) an.

Externer Gefahrgutbeauftragter

Gemäß Unterabschnitt 1.8.3.1 ADR benötigt jedes Unternehmen, dessen Tätigkeiten den Versand oder die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße oder das damit zusammenhängende Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen umfassen, mindestens einen Sicherheitsberater.

Wir übernehmen die Funktion des externen Gefahrgutbeauftragten (Sicherheitsberater) gemäß Unterabschnitt 1.8.3.3 ADR.