ABFALL
Abfallbeauftragter
Für Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmern ist gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) ein Abfallbeauftragter zu bestellen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass sowohl vorsorglich als auch nachhaltig mit Abfällen umgegangen wird.
Wir bilden Sie oder einen Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen zum Abfallbeauftragten aus.
Gerne übernehmen wir auch die Funktion des externen Abfallbeauftragten.
Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes
Bei mehr als 20 Mitarbeiter muss für einen bestehenden Betriebsstandort ein Abfallwirtschaftskonzept erstellt werden. Ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) ist auch notwendig, sollte es Änderungen bei der Betriebsanlage geben oder wenn eine Betriebsanlage neu genehmigt wird.
Das Konzept muss muss in regelmäßigen Abständen, bzw. sollte es Änderungen geben, erneuert werden.
Wir übernehmen gerne für Sie die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes.