ABFALL

Aufgaben in Zusammenhang mit der Abfallwirtschaft sind umfangreich und vielfältig.
Bei einer Anzahl von mehr als 100 Mitarbeitern muss das Unternehmen einen Abfallbeauftragten bei der zuständigen Behörde genannt haben.
Ab einer Mitarbeiterzahl von über 20 muss für einen bestehenden Betriebsstandort ein Abfallwirtschaftskonzept erstellt werden. Sollte es Änderungen bei der Betriebsanlage geben bzw. sollte eine Betriebsanlage neu genehmigt werden, so ist hier ebenfalls ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen.

Abfallbeauftragter

Für Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmern ist gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) ein Abfallbeauftragter zu bestellen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass sowohl vorsorglich als auch nachhaltig mit Abfällen umgegangen wird.

Wir bilden Sie oder einen Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen zum Abfallbeauftragten aus.

Gerne übernehmen wir auch die Funktion des externen Abfallbeauftragten.

Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes

Bei mehr als 20 Mitarbeiter muss für einen bestehenden Betriebsstandort ein Abfallwirtschaftskonzept erstellt werden. Ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) ist auch notwendig, sollte es Änderungen bei der Betriebsanlage geben oder wenn eine Betriebsanlage neu genehmigt wird.

Das Konzept muss muss in regelmäßigen Abständen, bzw. sollte es Änderungen geben, erneuert werden.

Wir übernehmen gerne für Sie die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes.