STOFFRECHT
So vielfältig wie Chemikalien sind die Verordnungen zum Stoffrecht, die den Umgang regeln – die RUG behält den Durchblick und gibt ihr Know-how in Form von Schulungen und Beratungen an Sie weiter.
REACh ist die Abkürzung für Registrierung (Registration), Bewertung (Evaluation) und Zulassung (Authorisation) von Chemikalien (Chemicals). Die seit 2007 geltende Verordnung verpflichtet Unternehmen, die pro Jahre mehr als eine Tonne eines chemischen Stoffs herstellen oder importieren, diesen in einer zentralen Datenbank registrieren zu lassen. Ziel ist es, Chemikalien mit unbekanntem Gefährdungspotenzial aus dem europäischen Markt zu verdrängen und die Sicherheit zu erhöhen.
Ergänzt wird REACh von der CLP-Verordnung. CLP ist die Abkürzung für Einstufung (Classification), Kennzeichnung (Labelling) und Verpackung (Packaging) von Stoffen und Gemischen. Ziel ist es, durch die Verwendung international vereinbarter Einstufungskriterien und Kennzeichnungselemente Gefahren, die von Chemikalien ausgehen können, weltweit zu minimieren.
Die beiden Verordnungen haben viele Änderungen zur Folge und stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Das gilt auch für die Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe. Sie schränkt seit 2014 die Abgabe genau definierter Chemikalien an Privatpersonen ein, um die missbräuchliche Verwendung zu kriminellen und terroristischen Taten zu verhindern.
Wir von der RUG behalten den Durchblick und bieten Ihnen Beratung und Schulungen an – auch in Form von Webinaren.
„Die Regeln für Stoffe und Gemische sind besonders komplex.
Wir beraten Sie praxisnah und verständlich.“
DI (FH) Dieter Schnabl